Radiometrische Dichte- Tiefensonde S24.2

Merkmale
* Radiometrische Gamma- Sonde
* Meßbereich kleiner 1g/ccm bis größer 3g/ccm
* hohe Reproduzierbarkeit der Meßergebnisse
* Meßergebnisse sind am Meßort sofort verfügbar
* Sondendurchmesser 16mm
* geringer Sondieraufwand (keine Bohrung erforderlich, Rammsondierung)
* geringfügige Störung des Meßgutes

Dichtesonde S 24.2


Meßverfahren

Treffen die von einer 137Cs- Strahlenquelle emmitierten Gamma- Quanten auf schwere Atomkerne, so werden diese gestreut. Ein Teil gelangt dadurch wieder in den Bereich der Quelle. Dabei steigt die Wahrscheinlichkeit des Rückstreuens mit zunehmender Dichte des die Sonde umgebenden Materials.
Die rückgestreuten Gamma- Quanten werden in einem Auslösezählrohr in elektrische Impulse umgewandelt. Diese können nach einer Verstärkung mit einem Zählgerät erfasst werden.
Nach einer Kalibrierung der Sonde mittels anderer Meßverfahren kann die Dichte als Funktion der Impulsrate ermittelt werden.

Anwendungen
Baugrunduntersuchungen, Untersuchung der Standsicherheit von Böschungen, Dämmen und anderen Aufschüttungen, Prüfung und Beurteilung der Abdichtung von Deponieuntergründen, Prüfung von Verdichtungsmaßnahmen.
Kontinuierliche Bestimmung des Wassergehaltes in industriellen Verfahren an Schüttgütern, aggressiven oder explosiven Stoffen ohne direkten Kontakt.
Hinweis: Für einen Teil der hier genannten Anwendungen dient zur Ergänzung der Messung die Feuchtebestimmung mit der Radiometrischen Feuchte- Tiefensonde S23.2.

Hinweis
In der Dicht- Tiefensonde S24.2 kommt eine Umschlossene 137Cs- Strahlenquelle mit einer Aktivität von ca. 0,7 GBq zum Einsatz. Zum Schutz vor diesen Strahlen befindet sich die Sonde in einem Abschirmbehälter. Beim sachgemäßen Umgang werden die amtlichen Grenzwerte weit unterschritten.
Die Dosisleistung in einem Meter Abstand von der Sonde beträgt 1 µSv/h.
Zum Erwerb der Sonde ist eine Umgangsgenehmigung der zuständigen Landes- Strahlenschutzbehörde erforderlich.
Der Arbeitsbehälter entspricht der Verpackung Typ A entsprechend GGVS.


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